
Normen (Deutschland & Österreich)

DIN 13164
Mitführpflicht in allen mehrspurigen Kraftfahrzeugen

DIN 13167
Genormte Verbandstofffüllung, welche lt. STVZO nicht mitführpflichtig ist.
ACHTUNG! Trotzdem empfehlenswert, um im Notfall helfen zukönnen!
In verschiedenen europäischen Ländern (beispielsweise in Österreich) besteht eine Mitführpflicht.

EN ISO 20471
MITFÜHRPFLICHT IN ALLEN MEHRSPURIGEN KRAFTFAHRZEUGEN
Warnwesten müssen der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung entsprechen, um die CE-Kennzeichnung tragen zu dürfen. In Deutschland gibt es eine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss – unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen – eine Warnweste vorhanden sein. Wir empfehlen jedoch, für jeden Insassen eine Warnweste vorzuhalten. Unsere platzsparenden Sets finden Sie hier.

DIN 13157
ERSTE HILFE-FÜLLUNGEN FÜR BETRIEBE (KLEIN)
VERWALTUNGS- & HANDELSBETRIEBE
1-50 Beschäftigte: 1 x DIN 13157
HERSTELLUNGS- & VERARBEITUNGSBETRIEBE
1-20 Beschäftigte: 1 x DIN 13157
SCHULEN & KINDERGÄRTEN
Größenunabhängig: 1 x DIN 13157
BAUSTELLEN UND BAUSTELLENÄHNLICHE EINRICHTUNGEN
1-10 Beschäftigte: 1 x DIN 13157

DIN 13169
ERSTE HILFE-FÜLLUNGEN FÜR BETRIEBE (GROSS)
VERWALTUNGS- & HANDELSBETRIEBE
ab 51-300 Beschäftigte: 1 x DIN 13169
ab 301 Beschäftigte: 2 x DIN 13169
je weitere 300 Beschäftigte zusätzlich: 1 x DIN 13169
BAUSTELLEN UND BAUSTELLENÄHNLICHE EINRICHTUNGEN
ab 11 - 50 Beschäftigte: 1 x DIN 13169
ab 51 Beschäftigte: 2 x DIN 13169
je weitere 50 Beschäftigte zusätzlich: 1 x DIN 13169

ERSTE HILFE-FÜLLUNGEN FÜR SCHULEN & KINDERGÄRTEN
Die Regelungen aus den Heften GUV 20.26 – 20.38, GUV SI 8065 wurden durch die DGUV Information 202-059 von der gesetzlichen Unfallversicherung ersetzt. In dieser wurde festgelegt, dass in jeder Schule mindestens ein Verbandkasten gemäß DIN 13157 an einer zentralen und leicht zugänglichen Stelle im Schulgebäude bereitgehalten werden muss. Weitere Verbandkästen müssen, je nach Größe der Schule, vor allem in Bereichen mit erhöhter Gefährdung der Schülerinnen und Schüler (z.B. Sporthallen, naturwissenschaftliche Unterrichtsräume, Werkstätten usw.) vorhanden sein. Des Weiteren empfiehlt die gesetzliche Unfallversicherung bei Ausflügen mindestens eine eigens dafür zusammengestellte (nicht genormte) Erste Hilfe-Füllung mitzuführen.

DIN 14142
Sonderfüllung für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge oder Krankentransporte.